"Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt e.V."

Sie möchten die Arbeit der Feuerwehr Glückstadt unterstützen, ohne selber aktives Mitglied zu sein bzw. zu werden?
Über den "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt e.V." haben Sie die Möglichkeit,   den  ehrenamtlichen Dienst  der  Feuerwehr    Glückstadt   mit      finanziellen Mitteln - welche nur zweckgebunden für die Anschaffung von Gerätschaften eingesetzt werden dürfen -    zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer Stadt als auch der Sicherheit der aktiven Feuerwehrangehörigen zu leisten, ohne persönliche Verpflichtungen einzugehen.
In den vergangengen Jahren konnten durch den Förderverein bereits einige Anschaffungen getätigt werden, für die seitens der Stadt Glückstadt keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden konnten.

Beispielhaft genannt seien hier die getätigten  Anschaffungen eines geeigneten Fahrzeuges und der Automatisch-Externe-Defilitrator (AED-Geräta) für die  Sondereinsatzgruppe "First-Responder", des Weiteren ein kleiner Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Jahre 2002 sowie eine Mehrzweckdüse für den Wasserwerfer.

Unterstützen Sie daher doch bitte auch die wichtige Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt,  indem Sie Mitglied im "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr" werden oder leisten Sie auch nur eine einmalige Spende.

Einen Aufnahmeantrag finden Sie hier:

"Aufnahmeantrag als PDF - Dokument"



Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt e.V.

Am Fleth 70

25348 Glückstadt

Bankverbindung: Sparkasse Westholstein

BLZ: 222 500 20

Kto-Nr.: 21008060



Auszüge aus der Satzung des
"Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Glückstadt e.V."

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die Freiwillige Feuerwehr Glückstadt zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke, insbesondere der Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sowie Rettung aus Lebensgefahr. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person mit Vollendung des 16. Lebensjahres, jede juristische Person und Gesellschaft werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.